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Mit einem Schiffsfunkgerät haben Sie zusätzlich folgende weitere
Möglichkeiten:
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Alarmierungsmöglichkeit zu anderen Schiffen, (durch offenen Sprachanruf, bzw. mit DSC
"An Alle" oder "SOS"
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Peilmöglichkeit von der Küstenfunkstellen aus,
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Schnellste Alarmierung an alle Schiffe und Küstenfunkstelle mit UKW-Schiffsfunk
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Ständige Verbindung mit der Küstenfunkstelle während eines Notfalles,
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Kostenlose Seewetterberichte (2x täglich), Sturmwarnungen, Radarberatung, medizinische
Beratung sowie
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kostenlose Verbindung zu anderen Schiffen, sowie zu Schleusen,
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Zugang zu Nachrichten im"Nautischen Informationsfunk"
(NIF) wie
Wasserstandsmeldungen, Sperrungen, etc.,
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Verbindungen von Seefunkstelle ins Telefonnetz möglich,
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Mit den Einrichtungen des DSC können Sie darüber hinaus noch viele weitere
Verbindungen herstellen.
UKW Schiffsfunkgeräte haben eine Reichweite von ca. 30sm
(50km). Für Blauwasser-Langzeitsegler war früher das "Allgemeine
Sprechfunkzeugnis" der Befähigungsausweis zum Bedienen eines
UKW-Funkgerätes der alten Technik.
Diese Technik wird nun abgelöst werden und immer mehr Skipper werden sich
bestimmt immer mehr mit den neuen Funkgeräten nach GMDSS-Standart ausrüsten.
Um diese neuen Geräte bedienen zu dürfen bedarf es des UKW-Funkbetriebszeugnis
(SRC)
Das neue Zeugnis für Kurzwellenfunker ist das "Allgemeine
Funkbetriebszeugnis (GRC) für GMDSS+DSC", für den Sportskipper aber
nicht mehr besonders empfehlenswert. Anstelle von Kurz- und Grenzwelle wird der
Sportskipper außerhalb der Küstengebiete sicher nur noch EPIRBs zu
Alarmierungszwecken verwenden. Die sind bei weitem nicht so teuer wie eine KW-
GW-Funkanlage. Zum Zwecke der Telefonie sind ebenfalls interessante
Satelliten-Handy als Alternativen auf dem Markt:
Hierzu zählen: Inmarsat-, IRIDIUM- Thuraya-Handy-Geräte ebenso, wie auch das
INMARSAT MINI-M als tragbares Satelliten Telefon.
Die alten, aber in den
betreffenden Bereichen weiterhin gültigen Funkscheine:
WERDEN NICHT MEHR GEPRÜFT
Bisher ausgestellte Zeugnisse behalten natürlich weiterhin ihre
Gültigkeit. Nach dem 1.1.03 wird diese Funkzeugnis nur noch für die
Berufseeschifffahrt ausgestellt und sind dann beschränkt auf 5 Jahre. Vorher
ausgestellt e Funkzeugnisse sind weiterhin unbeschränkt gültig, auch für die
Sportschifffahrt.
Für Binnenskipper wird das UKW-Sprechfunzeugnis weiterhin seine Bedeutung behalten.
Um im Bedarfsfall Hilfe, auch durch ein anderes Schiff herbeirufen zu können, und auch
sonst alle die Schiffahrt betreffenden Informationen zu erhalten, ist ein
UKW-Schiffsfunkgerät heute unerläßlich. Der Preis für solche Geräte hält sich im
Zeitalter der Elektronik zum Glück in Grenzen, so daß heute fast alle Sportboote mit
einer Schiffsfunkanlage ausgerüstet sind.
Die Entwicklung der Funkscheine für Hohe See:
Allgemeines Sprechfunkzeugnis:
für Kurz- & Grenzwelle,
jedoch ohne Gültigkeit für GMDSS
wurde 1999 abgelöst durch
das
"Allgemeine Betriebszeugnis für Funker (GOC)"
für Kurz- & Grenzwelle, das auch für GMDSS Gültigkeit
besitzt.
Diese wiederum 2003 abgelöst
Long-Range-Certifikat / (LRC)
für Kurz- & Grenzwelle, das ebenfalls für GMDSS Gültigkeit
besitzt.
Nach den heutigen Erfordernissen
genügt jedoch i.d.R. das
UKW - "Short-Range-Certificat (SRC)"
für GMDSS, siehe weiter oben
Ausserhalb der Reichweite einer UKW-Küstenfunkstelle ist
zu Alarmierungszwecken heute kein Funkgerät mehr zwingend erforderlich.
Hierfür gibt es EPIRB´s, Damit ist ein
NOTALARM weltweit via Satellit möglich.
WICHTIG: Alle bisher ausgestellten Funkscheine behalten
weiterhin ihre Gültigkeit !!!
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