Die Yachtschule im Dreiländereck 

seit 1980

DMYV / DSV- anerkannte Ausbildungsstätte (INFO) 

in Lörrach und Freiburg

 

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Welche Funkscheine, Wo? :
Frequenz: bis 1999: 1999-2002 (GMDSS-konform): seit 2003 (GMDSS-konform):
UKW Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis
Gültig für Binnenfunk und Seefunk
Gültig für Binnen- und Seefunk:

Beschränkt gültiges Betriebsfunkzeugnis 
BZ I (geprüft in englisch) & 
BZ II (gepr. in deutsch), intern. =
Restricted Operator Certif. (ROC) 

Gültig für
Küste,
/ Hohe See:

Short-Range_Certificat - SRC
Gültig nur für Yachten und nur für Seefunk
Bei Aufenthalt im Binnenbereich MUSS das Funkgerät umgeschaltet werden auf "BINNEN / ATIS". 
Somit ist im Binnenbereich zwingend ein Binnenfunkzeugnis (UBI) erforderlich, ansonsten muss das Funkgerät ausgeschaltet werden.

UKW-Betriebszeugnis (UBZ)
Nur für die Berufschifffahrt auf See

Binnen:

UKW-BInnenfunkzeugnis - UBI 
Für Berufs- & Sportschifffahrt, 
auch gültig auf See / Küste, bei Funkgeräteeinstellung "BINNEN/ATIS".
Die Betriebsweise "Binnen / ATIS" ist auf See nicht verboten.
Kurzwelle & Grenzwelle Allgemein gültiges Sprechfunkzeugnis
Gültig für Seefunk
Allgemeines  Betriebsfunkzeugnis BZ = Generell Operater Certif. (GOC)
(geprüft in englisch) 
Gültig für Binnen- und Seefunk 
Hohe See,

Kurz + 
Grenzwelle

Long-Range-Certificat - LRC

Gilt nicht nur für den UKW-Frequenzbereich, sondern auch für Kurz- und Grenzwelle.


Die Funkzeugnisse für die Sportschiffahrt:

UKW - Short Range Certificat 

SRC

für Seeschifffahrt (GMDSS)

UKW Binnen-Funkzeugnis

UBI

für Binnenschifffahrt

Termin + Preise

Termin & Preisliste pdf 

Merblatt SRC / LRC 
(Bundesministerium für Verkehr) 

Stand 1. Januar 2003

 

Merblatt UBI 
(Bundesministerium für Verkehr) 

Stand 1. Januar 2005


 

 

 

UKW- Betriebszeugnis / Short- Range - Zertifikat (SRC)
(Auf gut Deutsch: Kurzstreckenfunkzeugnis für Sportboot in der Seeschifffahrt für UKW-Reichweite)

  Erforderlich wenn GMDSS - UKW-Schiffsfunk vorhanden
(u.a. mit SOS-Taste)
 

 C.

  Ergänzungsprüfung für Inhaber des UKW-Betriebszeugnis II (Deutsch)


 
Um auch weltweit anerkannt zu werden besteht seit 1.1.2003 die Möglichkeit, den Prüfungsteil "Englisch" als Ergänzungsprüfung ab zu legen. Inhaber des links genannten Scheines erhalten dann das SRC. 
  Gültiger Frequenzbereich
 
156MHz-162MHz, UKW
 
  Geltungsbereich
 
Für Sportboote auf Seeschifffahrtstraßen weltweit
 
  Reichweite der Funkgeräte

 
30sm / 50km
(optische Ausbreitungseigenschaft)

 
  für GMDSS / DSC
 
Ausreichend
 
  Prüfungsbehörde

 
Neu eingerichtete Prüfungskommissionen des DMYV & DSV
 
  empfehlenswert für
 

Küstennahe Fahrt. 

Gilt nicht für Binnenschifffahrt 

  dringend notwendig für
 
Küstenfahrt (Mindestausrüstung)
 
  Ergänzend gibt es noch das: 
Long-Rang-Certifikat
 (LRC )


 
Gilt nicht nur für den UKW-Frequenzbereich, 
sondern auch für Kurz- und Grenzwelle. Nachfolger des 
1. Allgemeinen Sprechfunkzeugnis ((ohne GMDSS)
2. Allgemeinen Betriebszeugnis für Funker (mit GMDSS)
Für die Sportschifffahrt nur noch in Ausnahmefällen interessant, da es inzwischen komfortablere Notrufmöglichkeiten auf hoher See gibt. (EPIRB). Wer telefonieren möchte, greift heute zum Inmarsat Mini-M oder zu den Satelliten-Handy von THURAYA, Globelstar oder Iridium
  Wichtig für den Küstenskipper ist ein UKW-Funkgerät der dem neuen GMDSS Standart entspricht. (Mit digitalem Selectivruf). Ddamit kann mit anderen Schiffen und im Küstenbereich mit den Küstenfunkstellen zuverlässig Funkkontakt hergestellt werden.
Hierzu ist das mindestens das UKW - "Short-Range-Certifikat"  oder das "Beschränkte (UKW) Betriebszeugnis für Funker I oder II" erforderlich. Damit dürfen (und können) Sie dann auch die NEUEN GMDSS Funkanlagen bedienen. 
Ab 1.1.2003 kann nur noch das SRC für die Sportschifffahrt in der Seeschifffahrt ausgestellt werden, 
oder das UBI für die Binnen-Sportschifffahrt.f

 

UKW - Binnenfunkzeugnis (UBI)
exakt: UKW - Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk
  oder  möglich

  Erforderlich wenn:





 
UKW-Binnen-Funkeinrichtungen vorhanden sind.
Außerdem im Bereich der BiSchStrO dann, wenn Hochwassermarke 1 erreicht ist.
Ansonsten ist die Weiterfahrt für Sportboote ohne Binnenfunkeinrichtung streng verboten"

 

Nur für Binnenbereich::
 Das Deutsche Binnenfunkzeugnis

 
Der schweizerische Binnen-Funkschein:
 

  Frequenzbereich

 
156MHz - 162MHz, UKW
2,1KHz - 25MHz, GW+KW
 

 

Geltungsbereich
 

nur Binnengewässer
 

  Reichweite der Funkgeräte:
 

UKW    - 50km
 

  Für GMDSS / DSC
 
GMDSS im Binnenbereich nicht vorhanden. 
 
  Prüfungsbehörde



 
ab 1998 BAKOM Biel / CH
ab 1.1.2003 bei den neuen Prüfungskommissionen des DSV & DMYV
 
  empfehlenswert für:


 
Skipper, welche ausschließlich Binnenwasserstraßen befahren.
Gilt nicht für Küstenreviere.
 
  dringend notwendig: Für Schwarzfunker im Binnenbereich
 
Mit einem Schiffsfunkgerät haben Sie zusätzlich folgende weitere Möglichkeiten: 
  • Alarmierungsmöglichkeit zu anderen Schiffen, (durch offenen Sprachanruf, bzw. mit DSC "An Alle" oder "SOS"

  • Peilmöglichkeit von der Küstenfunkstellen aus,

  • Schnellste Alarmierung an alle Schiffe und Küstenfunkstelle mit UKW-Schiffsfunk

  • Ständige Verbindung mit der Küstenfunkstelle während eines Notfalles,

  • Kostenlose Seewetterberichte (2x täglich), Sturmwarnungen, Radarberatung, medizinische Beratung sowie

  • kostenlose Verbindung zu anderen Schiffen, sowie zu Schleusen,

  • Zugang zu Nachrichten im"Nautischen Informationsfunk" (NIF) wie Wasserstandsmeldungen, Sperrungen, etc.,

  • Verbindungen von Seefunkstelle ins Telefonnetz möglich,

  • Mit den Einrichtungen des DSC können Sie darüber hinaus noch viele weitere Verbindungen herstellen.

UKW Schiffsfunkgeräte haben eine Reichweite von ca. 30sm (50km). Für Blauwasser-Langzeitsegler war früher das  "Allgemeine Sprechfunkzeugnis" der Befähigungsausweis zum Bedienen eines UKW-Funkgerätes der alten Technik.
Diese Technik wird nun abgelöst werden und immer mehr Skipper werden sich bestimmt immer mehr mit den neuen Funkgeräten nach GMDSS-Standart ausrüsten. Um diese neuen Geräte bedienen zu dürfen bedarf es des UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC) 
Das neue Zeugnis für Kurzwellenfunker ist das "Allgemeine Funkbetriebszeugnis (GRC) für GMDSS+DSC", für den Sportskipper aber nicht mehr besonders empfehlenswert. Anstelle von Kurz- und Grenzwelle wird der Sportskipper außerhalb der Küstengebiete sicher nur noch EPIRBs zu Alarmierungszwecken verwenden. Die sind bei weitem nicht so teuer wie eine KW- GW-Funkanlage. Zum Zwecke der Telefonie sind ebenfalls interessante Satelliten-Handy als Alternativen auf dem Markt:
Hierzu zählen: Inmarsat-, IRIDIUM- Thuraya-Handy-Geräte ebenso, wie auch das INMARSAT MINI-M als tragbares Satelliten Telefon.


Die alten, aber in den betreffenden Bereichen weiterhin gültigen Funkscheine:
WERDEN NICHT MEHR GEPRÜFT

Bisher ausgestellte Zeugnisse behalten natürlich weiterhin ihre Gültigkeit. Nach dem 1.1.03 wird diese Funkzeugnis nur noch für die Berufseeschifffahrt ausgestellt und sind dann beschränkt auf 5 Jahre. Vorher ausgestellt e Funkzeugnisse sind weiterhin unbeschränkt gültig, auch für die Sportschifffahrt.

Für Binnenskipper wird das UKW-Sprechfunzeugnis weiterhin seine Bedeutung behalten.
Um im Bedarfsfall Hilfe, auch durch ein anderes Schiff herbeirufen zu können, und auch sonst alle die Schiffahrt betreffenden Informationen zu erhalten, ist ein UKW-Schiffsfunkgerät heute unerläßlich. Der Preis für solche Geräte hält sich im Zeitalter der Elektronik zum Glück in Grenzen, so daß heute fast alle Sportboote mit einer Schiffsfunkanlage ausgerüstet sind.


Die Entwicklung der Funkscheine für Hohe See:

 Allgemeines Sprechfunkzeugnis:
für Kurz- & Grenzwelle, jedoch ohne Gültigkeit für GMDSS

wurde 1999 abgelöst durch das 
"Allgemeine Betriebszeugnis für Funker (GOC)"
 für Kurz- & Grenzwelle, das auch für GMDSS Gültigkeit besitzt.

Diese wiederum 2003 abgelöst
Long-Range-Certifikat / (LRC)
  für Kurz- & Grenzwelle, das ebenfalls für GMDSS Gültigkeit besitzt.

Nach den heutigen Erfordernissen genügt jedoch i.d.R. das 
UKW - "Short-Range-Certificat (SRC)" für GMDSS, siehe weiter oben
Ausserhalb der Reichweite einer UKW-Küstenfunkstelle ist 
zu Alarmierungszwecken heute kein Funkgerät mehr zwingend erforderlich

Hierfür gibt es EPIRB´s, Damit ist ein NOTALARM weltweit via Satellit möglich.

WICHTIG: Alle bisher ausgestellten Funkscheine behalten weiterhin ihre Gültigkeit !!!

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