Die Yachtschule im Dreiländereck 

seit 1980

DMYV / DSV- anerkannte Ausbildungsstätte 

in Lörrach und Freiburg

 

Sitemap    |    Impressum  

 Startseite 

  FÜHRERSCHEINE

  KURSE/TERMINE

 AUSBILDUNG/PREISE  in Lörrach

in Freiburg

  WAS - WO  ?
  KALENDER 2010
  1.Hj.2010   2.Hj. 2010
   
  SEGELTÖRNS  
  DOWNLOAD
  TIPPS
  LEXIKON
  LINKS
  FUNKERSEITE
  KONTAKT
  NEWS-Letter  
  So finden
  Sie uns ...
  Das Boot
Betrachten Sie unser Fahrschulboot, klicken Sie hier
  Das Team

  LERNEN

  PRÜFUNGSTERMINE
  ANMELDUNG
 
 

DIE GESETZLICHEN BINNEN - FÜHRERSCHEINE
sowie die Führerscheine für  Küstenfahrt (SEE)

NAME DES FÜHRERSCHEINES

VORGESCHRIEBEN FÜR SPORTBOOTE

GELTUNGS-
BEREICH

MIND.
ALTER

RECHTS-
GRUNDLAGE

PRÜFER / KOMMISSION

Ihr erster und wichtigster Schein für Binnenfahrt:

Sportbootführerschein "Binnen" unter Motor

Pflicht für ALLE Fahrzeuge mit mehr als 5 PS auf ALLEN Binnenschifffahrtsstrassen
Auch für Segelboote mit mehr als 5PS Antriebsleistung vorgeschrieben

vorgeschrieben bei einer Maschinenleistung

von mehr als 3,68 kW (5 PS) und weniger 
als 15 m
Länge

Alle Binnenschifffahrt- straßen
Spezialfall Berlin, Ausnahme: Auf den innerstädtischen Wasserstraßen im Bundesland Berlin besteht Führerscheinpflicht auch für Boote mit weniger als 3,69 kW (5 PS) Antriebsleistung (keine kW-Freigrenze)
16 J. Verordnung über das Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtstraßen
Sportbootführer- scheinverordnung-
Binnen) vom 22.März 1989. BGBLI Seite 536, 1102
BGBl, 1997, S. 3074
Prüfungsausschüsse des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) und des Deutschen Seglerverbandes (DSV).
Sportpatent ab 15m bis <25m Länge
(ohne Bugspriet und Ruder)
Rhein, kann auf Teilstrecken begrenzt werden; Gilt auch auf den übrigen Binnenschifffahrtstraßen 18 J. Verordnung zur Einführung der Rheinpatentverordnung vom 15. Dez. 1997
BGBl II S. 2174
Prüfungskommissionen der Wasser- Schifffahrtdirektionen West, Südwest und Süd.
Sportschifferzeugnis
(Schifferpatent E)
ab 15 m bis <25 m Länge (ohne Bugspriet und Ruder) Alle Binnenschifffahrtstraßen außerhalb des Rheines 18 J. Verordnung über Befähigungszeugnisse in der Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrtpatent- verordnung) vom 15.Dez. 1997.BGBl I, 1997, S. 3066 Prüfungskommissionen der Wasser- Schifffahrtdirektionen Mitte, West, Südwest und Süd.
Für Landesgewässer:
Bodenseeschiffer- Patent A
Mit einer Maschinenleistung von mehr als 4,4kw (6PS) ! Bodensee, Erweiterung durch Zusatzprüfung für Hochrheinstrecke bis Schaffhausen möglich.  18 J Verordnung zur Einführung der Bodensee- Schifffahrtsordnung vom 1.März 1976 in der Fassung vom 6.Mai 1996 Prüfungskommissionen der Bodensee- Schifffahrtsämter (Landratsämter)

Sportbootführerschein für die Küsten- / Seefahrt:

Ihr erster und wichtigster Schein für Küstenfahrt:
"Amtl. Sportbootführerschein "See"

Vorgeschrieben für alle Sportboote mit einer Maschinenleistung von mehr als 3,68kw ( 5PS) Alle Seeschifffahrtstraßen (12sm), sowie außerhalb dieser bis 3sm von Küstenlinie 16 J. Verordnung über die Eignung und Befähigung von zum Führen von Sportbooten auf den Seeschifffahrtstraßen (Sportbootführerschein- verordnung) vom 20.Dez. 1973. BGBl I, 1973 Koordinierungs- ausschuß des DMYV und DSV für den amtlichen Sportbootführerschein SEE

Die folgenden 3 Scheine setzen den "Amtl. SpoFüSee" voraus 
und bauen auf diesen auf:
Sportküstenschifferschein (SKS)
(freiwillig)

empfohlen für Motorboote & Segelboote

Theorie- und Praxisprüfung

Küstengewässer aller Meere bis 12sm Abstand von der Festlandslinie sowie Nord- und Ostsee, u. a. 16 J.

Ersetzt den BR-Schein, da der Sportküsten-

schifferschein ein amtliches Dokument ist.

Umschreibeformular, für Inhaber des BR-Scheines, wenn dieser vor dem 1.10.99 ausgestellt wurde.

Sportseeschifferschein (SSS)
(freiwillig)

empfohlen für Motor- & Segelyachten

Theorie- & Praxisprüfung

Küstengewässer aller Meere bis 30sm Abstand von der Festlandslinie sowie Nord- und Ostsee, u.a. 16 J. Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochsee- schifferscheinen vom 17.Dez. 1992, BGBl I, S. 2061: Erste Verordnung zur Änderung der Sportseeschifferschein- verordnung vom 17.Dez. 1997. BGBl I, S. 3197 Zentrale Verwaltungsstelle für den Sportsee- und Sporthochsee- schifferschein im DSV

Sporthochseeschifferschein, (SHS)
(freiwillig)

empfohlen für Motor- & Segelyachten

Nur Theorieprüfung

weltweite Fahrt 16 J. wie Sportseeschifferschein wie Sportseeschifferschein

Seitenanfang