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In der Binnenschifffahrt noch weiter
vorhandene FÜHRERSCHEINE & PATENTE
für Sport - Boote über 15m Länge
Übersicht | Ausbildungsstätte
(von der Fahrzeuggröße abhängig)
(Führerscheine beziehen sich auf Fahrzeugarten UND Fahrstrecken,
Patente erfordern darüber hinaus den Nachweis der entsprechenden Streckenkenntnisse)
Die neuen Patente:
Zum 1. Januar 1998 wurde die Patentpflicht auf dem Rhein (Sportpatent) und den
übrigen deutschen Binnenschifffahrtsstraßen (Sportschifferzeugnis) neu geregelt, Waren
bis dahin Sportboote mit mehr als 15 Kubikmeter Wasserverdrängung patentpflichtig, sind
es jetzt alle Sportboote ab 15m bis <25 m Länge (ohne Bugspriet und Ruder).
Damit sind etliche Skipper großer Yachten quasi über Nacht patentpflichtig geworden.
Was bedeutet das für Rhein-Skipper, die schon vor dem
1.Januar 1998 ein
Sportfahrzeug von mehr als 15 m Länge, aber weniger als 15 m3 Wasserverdrängung
führten? Müssen Sie jetzt alle das Sportpatent machen? Nein: Die Rheinpatentverordnung
beinhaltet quasi als Besitzstandswahrung folgende Regelung: Wer vor dem l. Juli 1999
nachweist, daß er vor dem 1. Januar 1998 ein Sportfahrzeug von mehr als 15 m Länge, aber
weniger als 15 Kubikmeter Wasserverdrängung geführt hat, erhält auf Antrag ein
Sportpatent ohne Prüfung. Für den Nachweis genügt eine Bescheinigung eines hierfür von
den zuständigen Behörden anerkannten oder einem anerkannten Wassersportverband
angehörenden Wassersportvereins.
Jeder Skipper aber, der erstmals nach dem 1.1.1998 eine Yacht von 15 m und mehr
Länge auf dem Rhein führen will, muß das Sportpatent erwerben. Die erforderlichen
nautischen Fertigkeiten und Kenntnisse sowie die ausreichenden Kenntnisse der Verordnungen
und der Wasserstraßen, insbesondere der Strecke, für die das Patent beantragt wird,
müssen in einer Prüfung vor einer Kommission der zuständigen Wasser- und
Schiffahrtsdirektion nachgewiesen werden. Außerdem muß die Strecke, für die das
Sportpatent beantragt wird, auf einem Fahrzeug mit Maschinenantrieb und einer Länge von
15m oder mehr
entweder mindestens sechzehnmal innerhalb der letzten zehn Jahre vor Eingang des
Antrags, davon mindestens je dreimal in jeder Richtung innerhalb der letzten drei Jahre
oder im Rahmen einer sachgerechten Ausbildung mindestens viermal in jeder
Richtung innerhalb des letzten Jahres vor Eingang des Antrags befahren worden sein.
Dies gilt nicht für die Strecke unterhalb der Spyck'schen Fähre. Zentrales
Problem für jeden Sportpatent-Anwärter ist also der Nachweis der praktischen
Streckenkunde. Schon aus zeitlichen Gründen werden hier die meisten Kandidaten für die
vier Richtungsfahrten im Rahmen einer sachgerechten Ausbildung votieren müssen.
Wir können Ihnen eine
Schule empfehlen, bei der wir auch unsere Radarkurse durchführen,
und bei der Sie die Ausbildung zu den Sportpatenten über 15 m absolvieren können:
Für die Strecke Mainz - offenes Meer
Atlas Schiffahrt + Verlag
Rolf Karmineke
(Herausgeber des Rhein- Radar-Atlas)
Alte Duisburger Strasse 12a,
47119 Duisburg.
Telefon: 0203 / 87 30 54
im Internet: http://www.atlas-schiffahrt.de/
Rolf Karminecke führt auch Radarkurse, sowie Radareinweisungen für
Interessenten durch.
Skipper, die nach dem 31.12.1997 erstmals einen Befähigungsnachweis zum Führen
eines Sportbootes erwerben, müssen, wenn das Boot =>15m bis <25 m lang ist, das
Sportpatent oder Sportschifferzeugnis erwerben.
Dabei ist zu berücksichtigen, daß für folgende Wasserstraßen zusätzlich
Streckenkenntnisse nachgewiesen werden müssen, die im Streckenzeugnis zu dokumentieren
sind;
Elbe von Schöna (km 0,0) bis zur oberen Grenze des Hamburger Hafens (km 607,5);
Weser von Hann-Münden (km 0,0) bis Minden (km 204,45)
Donau von Vilshofen (km 2249,0) bis Straubing (km 2327,72)
Untere Havel-Wasserstraße von Plaue (km 68,0) bis Havelberg (km 145,8)
Oder von Ratzdorf (km 442,4) bis Widochowa (km 704,l)
Saale von der Mündung in die Elbe (km 0,0)bis Bernburg (km 36,65)
Yachten mit mehr als 15 m Länge sind auf dem Rhein und allen übrigen
Binnenschiffahrtsstraßen patentpflichtig.
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Außerbezirkliche Empfehlung:
Ausbildung für Sportpatent &
Sportschifferzeugnis:
Für Fahrzeuge und Kleinfahrzeuge über 15m
BINNEN |
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Atlas Schiffahrt + Verlag
Rolf Karmineke
Am Hochheider Busch 16
47198 Duisburg
Telefon: 0203 / 87 30 54 |
Sportbootführerschein Binnen (Motor):
Deutscher Motoryachtverband,
Gründgensstraße 18,
22309 Hamburg. Telefon: 040 / 639 04 30Sportbootführerschein Binnen
(Segel):
Deutscher Segler-Verband,
Griindgensstraße 18,
22309 Hamburg. Tel. 040 / 639 04 30
Bodensee-Schifferpatent:
Landratsamt Bodenseekreis, Schiffahrtsamt,
Glärnischstraße 1-3. 88045 Friedrichshafen.
Tel 07541-20 43 52
Landratsamt Konstanz, Schiffahrtsamt
Reichenaustraße 37, 78467 Konstanz. Tel 07531-59 36 17
Landratsamt Lindau, Schiffahrtsamt,
Stiftsplatz 4, 88131 Lindau Tel 08382-27 0l 21 |
Prüfer / Kommission:
Sportpatent: (Rhein,
Binnenschiffe 15m-25m)
Wasser- und Schiffahrtsdirektion West
Cheruskerring 11, 48147 Münster, Tel. 0251/2708-1
Wasser- und Schiffahrtsdirektion West
Brucknerstraße 2, 55127 Mainz. Tel. 06131/979-0
Wasser- und Schiffahrtsdirektion Süd,
Wörthstr. 19, 97082 Würzburg, Tel. 0931/4105-0
Sportschifferzeugnis: (Alle
Binnenwasserstraßen, Binnenschiffe 15m-25m)
Wasser- und Schiffahrtsdirektion Mitte,
Am Waterlooplatz 5,
30169 Hannover, Tel. 0511/9115-0
Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nordwest,
Schloßplatz 9,
26603 Aurich, Telefon: 04941-602-0.
Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nord,
Hindenburgufer 247,
24106 Kiel, Tel 0431-33 94-0.
Wasser- und Schiffahrtsdirektion Ost,
Stresemannstraße 2,
10963 Berlin; Tel 030-2 69 90 20.
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