Die Yachtschule im Dreiländereck 

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Sportküstenschifferschein, Sportseeschifferschein & Sporthochseeschifferschein
 

 

Schreiben des Verkehrsministers zur Einführung der neuen Führerscheinordnung:
(zum Download für Umschreibung alter BR-Scheine)

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen schreibt mit Datum 12. Februar 1999 und Geschäftszeichen LS 23/48.57.25-11/8 Va 99:
 

 

Mit dem neuen freiwilligen amtlichen Befähigungsnachweis "Sportküstenschifferschein" soll die Lücke im amtlich empfohlenen Führerscheinsystem geschlossen werden.

Beachten Sie: Die "FÜHRERSCHEIN" genannten Scheine (Binnen & See) sind die, welche der Gesetzgeber zwingend als Bootsführerschein vorschreibt,
die übrigen SCHEINE sind freiwillige amtliche Befähigungsausweise, bei denen Sie die weitergehende theoretische praktische Fähigkeiten vermittelt bekommen, und damit auch nachgewiesen werden können. Z.B. beim Chartern von Yachten.

Die Abstufung ergibt sich dann wie folgt:

1. Amtl. SportbootFÜHRERSCHEIN See (den müssen Sie auf jeden Fall haben für Küstengewässer)
damit dürfen Sie Küstengewässer befahren
- gesetzlich vorgeschrieben - als Fahrerlaubnis auf Seeschiffahrtsstraßen bis 12sm (Grenze der staatlichen Hoheitsgewässer) und außerhalb dieser bis 3 sm vor der Festlandküste. Für ALLE Wasserflächen außerhalb der Genannten gibt es keinen weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Führerschein/Fahrerlaubnis. Die praktische Prüfung findet auf dem Rhein statt.

Die folgenden freiwilligen Scheine stellen also lediglich Befähigungsnachweise dar, mit denen Sie nachweisen, daß Sie ein Schiff in den entsprechenden Gewässern nicht nur führen DÜRFEN, sondern auch führen KÖNNEN. Voraussetzung für diese Scheine ist einerseits der vorherige Erwerb des "Amtlichen Sportbootführerscheines SEE", sowie der Nachweis gesegelter Seemeilen, nach Erwerb des "Amtlichen Sportbootführerscheines SEE".

2. neu1.gif (899 Byte) Sportküstenschifferschein SKS, (wahlweise für Motoryachten oder Segelyachten)
damit können sie dann auch  Küstengewässer befahren
wie ehem. BR-Segel-Schein - empfohlen - für die Küstengewässer bis 12 sm vor der Festlandküste.
Beim SKS-Schein müssen die Seemeilen nach dem Erwerb des "Amtl. Sportbootführerscheines SEE" zurückgelegt worden sein. Praktische Prüfung in Küstengewässer, bei uns in der Ostsee (Fehmarn).
(Erforderliche Seemeilen = 300sm)

Nach Erwerb des SKS können auch noch weitere Scheine erworben werden: 

3. Sportseeschifferschein (SSS)
Jetzt dürfen Sie sich als echten Könner bezeichnen.
 - empfohlen - Küstengewässer (alle Meere bis 30 sm vor der Festlandküste einschl. der Randmeere)
Erforderliche Seemeilen = 1000sm)

4. Sporthochseeschifferschein (SHS)
Jetzt haben Sie die große Weihe erhalten
 - empfohlen - für alle Meere, weltweite Fahrt
Erforderliche Seemeilen = 1000sm)


... der neue Sportküstenschifferschein soll den Erwerb des Sportseeschifferscheins erleichtern, der allerdings nach wie vor auch unmittelbar erworben werden kann.
Mit dieser Maßnahme wird das staatliche Angebot freiwilliger Weiterbildung im Interesse der Sicherheit der Schiffsführung unter deutscher Flagge fahrender bzw. segelnder Sportfahrzeuge vervollständigt. Als Anlage füge ich einen Auszug der "Siebenten Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften" die den Erwerb des Sportküstenschifferscheins betreffen und die "Sportseeschifferscheinverordnung" ändern, zu Ihrer Kenntnis bei.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Steinicke (Bundesministerium für Verkehr)

7. § 6 wird wie folgt geändert:
a) ...
b) Die Absätze 1 und 2 werden wie folgt neu gefasst: (1) Ein Bewerber kann auf Antrag einen Sportküstenschifferschein für Yachten mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel nach dem Muster der Anlage 1a erhalten, wenn er
1. im Besitz des "Sportbootführerscheins See" nach § 1 der "Sportbootführerscheinverordnung See"  ist.
2. den Nachweis erbringt, daß er nach dem Erwerb des "Sportbootführerscheins See" mindestens 300 Seemeilen auf Yachten im Küstenbereich zurückgelegt, und
3. in einer theoretischen und praktischen Prüfung seine Befähigung zum Führen von Yachten in Küstengewässern nachgewiesen hat.

(2) Ein Bewerber kann auf Antrag einen Sportseeschifferschein für Yachten mit Antriebsmaschine oder
mit Antriebsmaschine und unter Segel nach dem Muster der Anlage 1 erhalten, wenn er
1. im Besitz des Sportbootführerscheins-See nach § 1 der "Sportbootführerscheinverordnung See" ist.
2. a) im Besitz des Sportküstenschifferscheins ist und zusätzlich nachweist, daß er nach dem Erwerb des Sportküstenschifferscheins mindestens 700 Seemeilen auf Yachten im Seebereich zurückgelegt hat.
b) im Besitz eines vor dem 1. Oktober 1999 vom Deutschen Segler-Verband e.V. ausgestellten BR-Scheins ist und zusätzlich nachweist, daß er nach dem Erwerb des BR-Scheins mindestens 700 Seemeilen auf Yachten im Seebereich zurückgelegt hat, oder
c) nachweist, daß er nach dem Erwerb des "Sportbootführerscheins See" mindestens 1000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich, davon mindestens 500 Seemeilen vor der theoretischen Prüfung als Wachführer oder dessen Vertreter auf Yachten, zurückgelegt hat, und
3. in einer theoretischen und praktischen Prüfung seine Befähigung zum Führen einer Yacht in küstennahen Gewässern nachgewiesen hat.

 

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