Die Yachtschule im Dreiländereck 

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BR + SBF + 500sm = SKS

Formular: Seemeilennachweis

Seit dem 1. Oktober 99 ist der neue Sportküstenschifferschein offiziell eingeführt. Wer den BR-Schein besitzt, kann sich den SKS meistens ohne Prüfung ausstellen lassen. Wie´s geht, erfahren Sie hier:

 Das Wichtigste noch einmal vorneweg: Der neue staatliche Sportküstenschifferschein ist kein Pflicht-Schein, der den BR-Schein ersetzen wird. Er soll lediglich das bislang vierstufige staatliche Führerschein-System für den Wassersport "abrunden". Das heißt, der SKS steht zwischen dem Amtl. Sportbootführerschein See (SBF See) und dem Sportseeschifferschein (SSS) - auch was den Umfang des Prüfungsstoffes angeht. Der SKS ist außerdem für dieselben Gewässer vorgesehen wie der BR-Schein des DSV (12Seemeilen). Segler können sich also künftig zwischen dem amtlichem oder dem DSV-Verbandsschein entscheiden.

Der SKS stellt insbesondere für Skipper von Motoryachten eine Alternative zum Sportseeschifferschein dar, bei dem die Ziele doch sehr hoch gesteckt sind; für manchen zu hoch. Die praktische Prüfung kann deshalb wahlweise unter Motor, Segel, oder beidem abgelegt werden. Somit hat jetzt auch der Motorskipper die Möglichkeit, seine Fähigkeiten für den 12sm-Bereich nachweisen zu können. Dies war bisher für diesen Bereich nur mit dem BR-Segelschein möglich

Der SKS wird in der Theorie und Praxis geprüft. Beide Prüfungsteile können separat abgelegt werden.

BR-Schein-Inhaber, deren Schein nach dem 31.12.1997 ausgefertigt wurde, müssen darüber hinaus 500Seemeilen, ersegelt im Besitz des BR-Scheines nachweisen. Die Frist für den Nachweis der Seemeilen ist nicht begrenzt. BR-Scheine, die nach dem 1.Oktober 1999 ausgegeben wurden, können beim Ausstellen des SKS nicht mehr berücksichtigt werden. Dann ist der Erwerb nur durch eine Vollprüfung möglich. Ein 300sm-Nachweis ist bei auch bei einer Vollprüfung genau wie beim BR-Schein erforderlich.

Auszug aus der YACHT 21/1999