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Seemeilennachweis
Seit dem 1. Oktober 99 ist der neue Sportküstenschifferschein offiziell
eingeführt. Wer den BR-Schein besitzt, kann sich den SKS meistens ohne Prüfung
ausstellen lassen. Wie´s geht, erfahren Sie hier:
Das Wichtigste noch einmal vorneweg: Der neue staatliche
Sportküstenschifferschein ist kein Pflicht-Schein, der den BR-Schein ersetzen wird. Er
soll lediglich das bislang vierstufige staatliche Führerschein-System für den
Wassersport "abrunden". Das heißt, der SKS steht zwischen dem Amtl.
Sportbootführerschein See (SBF See) und dem Sportseeschifferschein (SSS) - auch was den
Umfang des Prüfungsstoffes angeht. Der SKS ist außerdem für dieselben Gewässer
vorgesehen wie der BR-Schein des DSV (12Seemeilen). Segler können sich also künftig
zwischen dem amtlichem oder dem DSV-Verbandsschein entscheiden.
Der SKS stellt insbesondere für Skipper von Motoryachten eine Alternative zum
Sportseeschifferschein dar, bei dem die Ziele doch sehr hoch gesteckt sind; für manchen
zu hoch. Die praktische Prüfung kann deshalb wahlweise unter Motor, Segel, oder beidem
abgelegt werden. Somit hat jetzt auch der Motorskipper die Möglichkeit, seine
Fähigkeiten für den 12sm-Bereich nachweisen zu können. Dies war bisher für diesen
Bereich nur mit dem BR-Segelschein möglich
Der SKS wird in der Theorie und Praxis geprüft. Beide Prüfungsteile können separat
abgelegt werden.
BR-Schein-Inhaber, deren Schein nach dem 31.12.1997 ausgefertigt wurde, müssen
darüber hinaus 500Seemeilen, ersegelt im Besitz des BR-Scheines nachweisen. Die Frist
für den Nachweis der Seemeilen ist nicht begrenzt. BR-Scheine, die nach dem 1.Oktober
1999 ausgegeben wurden, können beim Ausstellen des SKS nicht mehr berücksichtigt werden.
Dann ist der Erwerb nur durch eine Vollprüfung möglich. Ein 300sm-Nachweis ist bei auch
bei einer Vollprüfung genau wie beim BR-Schein erforderlich.
Auszug aus der YACHT 21/1999
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