Die Yachtschule im Dreiländereck 

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Beziehungen zwischen Wasserstand und Abladetiefe am Beispiel Pegel Rheinfelden

GlW = Gleichlautender Wasserstand (bezogen auf Pegelnull) der an mindestens 3 eisfreien Tagen im Durchschnitt der letzten Jahre nicht unterschritten wurde. D.h.: Mindestwasserstand, der nur in Ausnahmefällen unterschritten wird. Dieser wird von Zeit zu Zeit neu festgesetzt und veröffentlicht. Der GlW ist nur eine Bezugsgröße zur Berechnung der Wassertiefe und darf nicht verwechselt werden mit der Mindestfahrrinnentiefe.
Pegel = Wasserstand über der Nullmarke des Pegelmessers ( in der Regel liegt dieser Nullpunkt höher als die Flußsohle, daher Pegel nicht gleich Wassertiefe).
Mindestfahrrinnentiefe = Mindestfahrrinnentiefe, die durch die WSD im Rahmen ihrer Möglichkeiten gewährleistet wird, bezogen auf den GlW, ab höchstem Sohlenpunkt


Formel zur Berechnung der Wassertiefe (alle Angaben in cm):
Garantierte Mindestfahrrinnentiefe am Beispiel Rheinfelden
bei GlW(1992). s. Tabelle oder WESKA
260
+ Tagespegel Rheinfelden +230
- GlW (1992) am entsprechenden Abschnitt z.B. (Rhf = 175) - -175
= Fahrrinnentiefe bei Tagespegel = 315
- Abladung in Ruhe (abzügl. 20cm Kielfreiheit) - 020
ergibt Abladetiefe in Ruhe 295

Um diese Berechnung etwas zu vereinfachen, kann auch mit Hilfe eines Faustwertes, der für jeden definierten Abschnitt unterschiedlich ist, gearbeitet werden. Dieser Faustwert zur vereinfachten Berechnung der Wassertiefe berechnet sich wie folgt:

Faustwert für Fahrrinnentiefe:
zur vereinfachten Berechnung der Wassertiefe
Mindestfahrrinnentiefe 260
- GlW -175
Faustwert (hier für Rheinfelden) : = 85

Vereinfachte Berechnung der Wassertiefe
anhand des Faustwertes:
Tagespegel 230
+/- Faustwert 85
Moment.-Wassertiefe 315

Aktuelle Werte für GlW und Mindestfahrwassertiefe siehe Westdeutscher Schifferkalender (WESKA).

Bei erreichen der Hochwassermarke (HW-Marke) I wird von   Sportbooten, welche mit UKW-Funk ausgerüstet sind, Hörwache auf den Kanälen des nautischen Funkdienstes vorgeschrieben.
Nicht mit Schiffsfunk ausgerüstete Sportboote,dürfen neuerdings nicht mehr ihre Fahrt fortsetzen, sondern müssen sofort den nächsten Hafen anlaufen.
Bei erreichen/überschreiten der HW Marke II ist der Höchstschiffbare Wasserstand (HSW) erreicht und jede Schiffahrt einzustellen.

Wann ist nun HWI bzw. II erreicht ?
Durch Beobachtung des Pegels und Kenntnis der für das Fahrtgebiet zutreffenden HWI & HW II Marke.
Der betreffende Pegel kann an den Pegelmessern und bei den Schleusen abgelesen, sowie bei den Schleusen per Schiffsfunk oder per Telefonansage erfragt werden. (0781 / 1158)

Beim Passieren der Pegelmarkierungen kann dies auch sofort
erkannt werden an nebenstehenden Markierungen am Ufer.

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