GlW = Gleichlautender Wasserstand (bezogen auf Pegelnull) der
an mindestens 3 eisfreien Tagen im Durchschnitt der letzten Jahre nicht unterschritten
wurde. D.h.: Mindestwasserstand, der nur in Ausnahmefällen unterschritten wird. Dieser
wird von Zeit zu Zeit neu festgesetzt und veröffentlicht. Der GlW ist nur eine
Bezugsgröße zur Berechnung der Wassertiefe und darf nicht verwechselt werden mit der
Mindestfahrrinnentiefe.
Pegel = Wasserstand über der Nullmarke des Pegelmessers ( in der Regel liegt dieser
Nullpunkt höher als die Flußsohle, daher Pegel nicht gleich Wassertiefe).
Mindestfahrrinnentiefe = Mindestfahrrinnentiefe, die durch die WSD im Rahmen ihrer
Möglichkeiten gewährleistet wird, bezogen auf den GlW, ab höchstem Sohlenpunkt

Formel zur Berechnung der Wassertiefe (alle Angaben in cm):
Garantierte Mindestfahrrinnentiefe am Beispiel Rheinfelden
bei GlW(1992). s. Tabelle oder WESKA |
260 |
| + Tagespegel Rheinfelden |
+230 |
| - GlW (1992) am entsprechenden Abschnitt z.B.
(Rhf = 175) - |
-175 |
| = Fahrrinnentiefe bei Tagespegel = |
315 |
| - Abladung in Ruhe (abzügl. 20cm Kielfreiheit) |
- 020 |
| ergibt Abladetiefe in Ruhe |
295 |
Um diese Berechnung etwas zu vereinfachen, kann auch mit Hilfe eines
Faustwertes, der für jeden definierten Abschnitt unterschiedlich ist, gearbeitet werden.
Dieser Faustwert zur vereinfachten Berechnung der Wassertiefe berechnet sich wie folgt:
Faustwert für Fahrrinnentiefe:
zur vereinfachten Berechnung der Wassertiefe
| Mindestfahrrinnentiefe |
260 |
| - GlW |
-175 |
| Faustwert (hier für Rheinfelden) : |
= 85 |
Vereinfachte Berechnung der Wassertiefe
anhand des Faustwertes:
| Tagespegel |
230 |
| +/- Faustwert |
85 |
| Moment.-Wassertiefe |
315 |
Aktuelle Werte für GlW und Mindestfahrwassertiefe siehe
Westdeutscher Schifferkalender (WESKA).
Bei erreichen der Hochwassermarke (HW-Marke) I wird von
Sportbooten, welche mit UKW-Funk ausgerüstet sind, Hörwache auf den Kanälen des
nautischen Funkdienstes vorgeschrieben.
Nicht mit Schiffsfunk ausgerüstete
Sportboote,dürfen neuerdings nicht mehr ihre Fahrt fortsetzen, sondern müssen sofort den
nächsten Hafen anlaufen.
Bei erreichen/überschreiten der HW Marke II ist der Höchstschiffbare Wasserstand (HSW)
erreicht und jede Schiffahrt einzustellen.
Wann ist nun HWI bzw. II erreicht ?
Durch Beobachtung des Pegels und Kenntnis der für das Fahrtgebiet zutreffenden HWI &
HW II Marke.
Der betreffende Pegel kann an den Pegelmessern und bei den Schleusen abgelesen, sowie bei
den Schleusen per Schiffsfunk oder per Telefonansage erfragt werden. (0781 / 1158)
Beim Passieren der Pegelmarkierungen kann dies auch sofort
erkannt werden an nebenstehenden Markierungen am Ufer. |
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